06.01.2012

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25,25 Meter: Feldversuch mit überlangen Lkw

Für einen Feldversuch mit Lang-Lkw hat nun das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) den Startschuss gegeben. Der Test soll über fünf Jahre laufen und wird durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (Bast) wissenschaftlich begleitet. Transportunternehmen können sich bei der Bast registrieren lassen, wenn sie am Feldversuch teilnehmen möchten. Die in drei Untersuchungsphasen gegliederte wissenschaftliche Begleitung soll voraussichtlich im März 2012 beginnen, wenn eine gewisse Anzahl von Unternehmen ihre Teilnahme bei der Bast bekundet hat. Aufgrund der Vielzahl der zu behandelnden Fragestellungen und der erwarteten Anzahl von Lang-Lkw wird die wissenschaftliche Begleituntersuchung mit Unterstützung externer Begutachter erfolgen. Die Ausnahme-Verordnung für die überlangen Lkw ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.

Die Vorgaben für den Feldversuch sind in der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV) geregelt. So dürfen die Lkw beispielsweise maximal 25,25 Meter lang sein. Genauere Details regelt Paragraf 4 der "LKWÜberlStVAusnV". Bisher durften Sattelkraftfahrzeuge maximal 16,5 Meter und Lastzüge (Lastkraftwagen mit Anhänger) höchstens 18,75 Meter lang sein. Die zulässige Gesamtmasse der Lang-Lkw ist die, die auch schon für die herkömmlichen Lkw gilt.

Die erste Untersuchungsphase des Feldtestes wird etwa ein Jahr dauern. In umfangreichen statistischen Erhebungen sollen anhand von Fahrtprotokollen und Befragungen zahlreiche Angaben zu den eingesetzten Fahrzeugen, den Fahrern, den transportierten Gütern und den gewählten Routen erfasst werden. Mit Hilfe von Interviews und Beobachtungen sollen unter anderem die Interaktionen der Fahrzeuge mit der Infrastruktur und anderen Verkehrsteilnehmern analysiert werden: So sollen beispielsweise andere Verkehrsteilnehmer befragt, Lang-Lkw-Fahrer im Fahrzeug begleitet oder auch Abbiegevorgänge sowie das Fahrverhalten in Baustellen beobachtet werden. Ergänzend soll eine Reihe von experimentellen und modelltheoretischen Untersuchungen vorgenommen werden. Dazu zählt zum Beispiel die Ermittlung der Auswirkungen auf die sicherheitstechnische Ausstattung und den Brandschutz von Straßentunneln.

Parallel zur ersten Untersuchungsphase beginnt in Phase 2 bei möglichen Unfällen mit Beteiligung von Lang-Lkw die Sammlung von Unfallmeldebögen. Ebenso gesammelt werden Daten eventueller anderer besonderer Ereignisse im Zusammenhang mit dem Einsatz von Lang-Lkw wie zum Beispiel bei einem Brand im Tunnel. Diese zweite Untersuchungsphase wird sich aufgrund der zu erwartenden relativ geringen Anzahl an Lang-Lkw im Feldversuch aus statistischen Gründen über den gesamten Zeitraum des Feldversuchs erstrecken.

Etwa ein halbes Jahr vor Ablauf der Ausnahme-Verordnung (etwa im Sommer 2016) sind in einer dritten Untersuchungsphase Nacherhebungen zu den Arbeitsschritten der ersten Untersuchungsphase geplant. Die gesamten Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleituntersuchung werden durch die Bast in einem abschließenden Bericht nach dem Ende des Feldversuchs zusammengefasst.
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Autor(en): Katrin Pudenz
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