31.01.2012

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E-Call: Experten sehen Probleme mit dem Datenschutz

Vom Jahr 2015 an soll das automatische Notrufsystem E-Call Pflicht in Neuwagen werden, um eine schnellere Versorgung verletzter Personen zu gewährleisten. Unfälle oder Pannen würden dann über eine europaweite Nummer an Notrufzentralen gemeldet werden. Experten befürchten durch das System höhere Kosten für Autofahrer, sehen Probleme mit dem Datenschutz wie auch für das Schadenmanagement. Deutlich wurde dies auf dem 50. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar.

Auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag treffen sich einmal jährlich mehr als 1600 Juristen und Fachleute aus Ministerien, Verbänden und Behörden, um sich in themenbezogenen Arbeitskreisen mit verkehrs- und versicherungsrechtlichen Problemen zu befassen. Die daraus resultierenden Ergebnisse und Empfehlungen bleiben zwar für den Gesetzgeber unverbindlich, sie fließen jedoch häufig in die aktuelle Gesetzgebung ein.

Expertenkreis thematisiert E-Call

Experten thematisierten das Notrufsystem E-Call (Emergency Call). E-Call ist ein Projekt der E-Safety-Initiative und der Europäischen Kommission. Das System sendet bei einem Unfall einen so genannten Minimaldatensatz direkt an eine Notrufzentrale (PSAP). Gleichzeitig wird auch eine Sprachverbindung für den Fall aufbaut, dass ein Insasse des Unfallautos noch sprechen kann. E-Call wird automatisch und manuell auslösbar sein.

Der Minimaldatensatz enthält unter anderem Daten wie den Unfallzeitpunkt, die Koordinaten des Unfallorts, die Fahrtrichtung - das ist vor allem wichtig auf Autobahnen -, Fahrzeug-ID, Service-Provider-ID und E-Call-Qualifier; sprich ob der Ruf automatisch oder manuell ausgelöst wurde. Optional soll auch die die Übermittlung von Daten von Bord-Sicherheitssystemen möglich sein. Diese Daten könnten Aussagen zur Schwere des Unfallereignisses sowie die Zahl der Insassen liefern, ob die Sicherheitsgurte angelegt waren oder auch ob sich das Fahrzeug überschlagen hat.

Gegen die Funktion des E-Calls haben Kfz-Versicherungen und ADAC nichts einzuwenden, berichtete das Goslar Institut, Studiengesellschaft für verbrauchergerechtes Versichern. Neben Bedenken bezüglich des Datenschutzes würden die Experten befürchten, dass sich die Autohersteller die neue Technik zunutze machen und die Autos mittels Zusatzfunktionen in ihre eigenen Werkstätten lotsen. Dies könnte das Schadenmanagement der Versicherungen gefährden.

Über ein drohendes Herstellermonopol und mögliche wettbewerbspolitische Verwerfungen diskutierten Klaus-Jürgen Heitmann, Vorstandsmitglied der Huk-Coburg, Dr. Thomas Funke, Rechtsanwalt bei Osborne Clarke und Experte für Wettbewerbsrecht, Dr. Thilo Weichert, Landesdatenschutzbeauftragter Schleswig-Holstein, Thomas Strobl, Bereichsleiter Leistungssicherung und Produktmanagement Helfen vom ADAC sowie Dr. Helmut Becker, Leiter des Instituts für Wirtschaftsanalyse und Kommunikation in München und Experte für die Automobilwirtschaft.

Huk-Coburg-Vorstandsmitglied Klaus-Jürgen Heitmann fürchtete "einen massiven Eingriff in die Märkte" und forderte: "Grundsätzlich soll der Kunde wählen können, wer die Daten bekommt." Bedenken seitens der Versicherer gebe es, weil die Autohersteller die E-Call-Geräte mithilfe von Zusatzfunktionen grundsätzlich zu ihren Gunsten programmieren könnten. Dann könnten die Geräte auch bei Pannen, weniger schweren Unfällen und anderen Serviceproblemen eine automatische Meldung an die Callcenter der Hersteller und von dort weiter an das Werkstattnetz der Autohersteller leiten. Grundsätzlich sei es möglich, anhand der Daten den "Zustand eines Autos" genau zu verfolgen, so Heitmann. Der Autohersteller "weiß so von der Panne, bevor sie eintritt". So könnten sie den für sie "gläsernen Autofahrer" aktiv in ihr Werkstattnetz leiten.

Der Experte für Automobilwirtschaft, Dr. Helmut Becker, hielt diese Bedenken für berechtigt und forderte: "Das muss gesetzlich unterbunden werden!" Die Kosten für das E-Call-System schätzte er bei Massenproduktion für die Kfz-Neuzulassungen auf 150 bis 250 Euro pro Fahrzeug. Heitmann betonte: "Die Autoindustrie wird sich fragen: Wie refinanziere ich das?" Thomas Strobl erklärte, grundsätzlich unterstütze der ADAC E-Call, aber bei weiteren Serviceangeboten müsse es einen fairen Wettbewerb geben. Der ADAC fürchtet laut Institut, dass ihn herstellereigene Dienste um Aufträge bringen könnten.

Gefahr der Monopolisierung

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der ADAC betonten bereits einem Brief an die EU, dass Telematiksysteme nicht dazu führen dürften, dass der Wettbewerb in Servicemärkte beeinträchtigt werde. Rechtsanwalt Dr. Thomas Funke befürchtet, dass die Fahrzeughersteller ihre "Marktposition ausnutzen" könnten, um die Wahlfreiheit der Verbraucher einzuschränken und die Auslastung ihres Werkstattnetzes zu erhöhen. So werden die Kunden "an ein Werkstattnetz gefesselt". In ähnlichen Fällen hätten die Kartellbehörden eine solche Ausnutzung untersagt, so Funke. Er denke hier etwa an das Microsoft-Verfahren: Das Unternehmen hätte letztlich Schnittstellen offenlegen müssen und den Verbrauchern damit die Wahl überlassen, mit welchem Internet-Browser sie surfen möchten. Auch der Autofahrer solle sich für einen Anbieter entscheiden können, der im Pannenfall gerufen werde. Funke betonte: "Die Selbstbestimmung für den Verbaucher ist entscheidend."

Heitmann befürchtet eine Erschwerung des Schadenmanagements. Bei Werkstattbindungspolicen drohten "Komplikationen in der Abwicklung", weil das Fahrzeug zunächst in eine herstellereigene Werkstatt geschleppt werde. Funke ergänzte, dass diese Entwicklung für "Pannendienstleister und Versicherer mit eigenem Werkstattnetz" besonders schwerwiegend sei. Aufgrund des automatisierten Notrufsystems habe der Endkunde nicht mehr die Möglichkeit, sich einen Dienstleister auszuwählen.

Darüber hinaus erklärte Datenschützer Thilo Weichert, dass es eine Reihe rechtlicher Themen gebe, die noch nicht im Ansatz gelöst seien. So zum Beispiel die Frage: "Wer haftet bei Fehlmeldungen?" Es müsse auf jeden Fall Systeme geben, die für alle Anbieter nutzbar seien. Und der Autofahrer müsse über die Aktivierung des Geräts und den Umfang der Daten über die Mindestdaten hinaus selbst entscheiden können.

Der nächste 51. Deutsche Verkehrsgerichtstag findet vom 23. bis 25. Januar 2013 in Goslar statt. Arbeitskreise der diesjährigen Veranstaltung befassten sich unter anderem mit den Themen "Ansprüche naher Angehöriger von Unfallopfern", der "(Mit)Haftung des Unfallopfers bei eigener Sorgfallpflichtverletzung", der "Verkehrsgefährdung durch krankheitsbedingte Mängel an Fahreignung und Fahrsicherheit", "Pedelec, Segway, Bierbike: Lust oder Last?" sowie "Der Verkehrsraum der Zukunft".
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Autor(en): Katrin Pudenz
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