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2003 | Buch

Forderungsbilanzierung von Kreditinstituten

Kritische Analyse von HGB-, US GAAP-, IAS-Vorschriften und fair value model

verfasst von: Caroline Sittmann-Haury

Verlag: Deutscher Universitätsverlag

Buchreihe : Rechnungswesen und Unternehmensüberwachung

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Einführung

Frontmatter
1. Einleitung
Zusammenfassung
Die Diskussion um die Bilanzierung zu Markt-bzw. Zeitwerten — fair value1 — im Gegensatz zur Bilanzierung zu Anschaffungskosten, steht auch stellvertretend für die Diskussion um die Aufgaben der Rechnungslegung. Aus dem Informationsinteresse der Investoren heraus wird die fair value-Bilanzierung gefordert, da ihr aufgrund der Marktwertorientierung eine größere Entscheidungsrelevanz zugewiesen wird. Dagegen führen Befürworter der auf Anschaffungskosten basierenden Bilanzierung die größere Verlässlichkeit von Anschaffungskosten an, die nicht zuletzt dem Gläubigerschutz und der Kapitalerhaltung Rechnung tragen soll.
Caroline Sittmann-Haury
2. Grundlagen der Rechnungslegung und Begriffsabgrenzungen
Zusammenfassung
Kreditinstitute werden in § 1 Abs. 1 KWG als Unternehmen definiert, die in einem in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb Bankgeschäfte betreiben. Zu den Bankgeschäften zählen das Einlagen-, Kredit-, Diskont-, Effekten-, Depot-, Investment-, Schuldschein-, Garantie- und Girogeschäft.10 Im Gegensatz zur angelsächsischen Praxis des Trennbankensystems sind in Deutschland die sog. Universalbanken vorherrschend, die das Wertpapier-, Einlagen- und Kreditgeschäft betreiben11.
Caroline Sittmann-Haury

Bilanzierung von Forderungen nach geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen

Frontmatter
3. Bilanzierung von Forderungen nach HGB
Zusammenfassung
Forderungen stellen Vermögensgegenstände dar, die bei Erfüllung der folgenden allgemeinen Ansatzkriterien von Banken, wie auch anderen Unternehmen, zu bilanzieren sind:
1.)
Vermögensprinzip, d.h. sie stellen wirtschaftliche Vermögenswerte dar und keine Verrechnungsposten,
 
2.)
Greifbarkeitsprinzip, d.h. sie stellen bestimmte Sachen oder Rechte dar und sind übertragbar, und
 
3.)
Prinzip der selbständigen Verkehrsfähigkeit, d.h. sie sind einzeln bewertbar und veräußerbar.94
 
Caroline Sittmann-Haury
4. Bilanzierung von Forderungen nach US GAAP
Zusammenfassung
Für den Ansatz von Forderungen bestehen nach US GAAP keine speziellen Vorschriften, so dass auf die allgemeinen Vorschriften abzustellen ist. Forderungen sind nach CON 5.63 als Vermögenswerte zu bilanzieren, wenn die asset-Definition erfüllt ist, die Vermögenswerte verlässlich bewertet werden können und die Information relevant und verlässlich ist. Nach CON 6.25 liegt ein Vermögenswert bei Erfüllung der folgenden Kriterien vor:
1.)
Zukünftiger wirtschaftlicher Nutzenzufluss, den das Unternehmen erlangen oder kontrollieren kann (future economic benefit obtained or controlled by a particular entity),
 
2.)
wahrscheinlicher Nutzenzufluss (probable) und
 
3.)
Nutzenzufluss resultiert aus einem vergangenen Ereignis (result of past transactions or events).
 
Caroline Sittmann-Haury
5. Bilanzierung von Forderungen nach IAS
Zusammenfassung
Die Rechnungslegung von Finanzinstrumenten nach IAS 39 stellt eine Interimslösung dar, da die Zielsetzung des IASC/IASB — eine umfassende fair value-Bilanzierung aller Finanzinstrumente — noch nicht durchgesetzt werden konnte.557 Allerdings sieht der Standard in Abhängigkeit von der Zweckbestimmung eines Finanzinstruments teilweise eine fair value-Bilanzierung vor. Finanzinstrumente sind zum fair value zu bewerten, wenn mit dem Finanzinstrument Erträge erzielt werden sollen und somit eine Veräußerungs- bzw. Handelsabsicht vorliegt. Die Handelsabsicht wird grundsätzlich auch bei derivativen Finanzinstrumenten unterstellt, die nach IAS 39 zu bilanzieren und damit zum fair value zu bewerten sind. Besteht dagegen die Absicht im langfristigen Halten des Finanzinstruments, erfolgt eine Bewertung zu (fortgeführten) Anschaffungskosten. Aufgrund des Nebeneinanders von Anschaffungskostenprinzip und Zeitwertbewertung wird von einem mixed model gesprochen. Dieses mixed model führt auch weiterhin dazu, dass komplexe Vorschriften für die bilanzielle Abbildung von Sicherungszusammenhängen (hedge accounting) erforderlich sind.
Caroline Sittmann-Haury
6. Exkurs: Quantifizierung von Kreditrisiken im Kreditrisikomanagement und nach Bankenaufsichtsrecht
Zusammenfassung
Kreditinstitute müssen nach § 25a Abs. 1 Nr. 1 KWG über geeignete Regelungen zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der Risiken sowie über angemessene Regelungen, anhand derer sich die finanzielle Lage des Instituts jederzeit mit hinreichender Genauigkeit bestimmen lässt, verfügen.724 Damit obliegt ihnen die Pflicht zur Einrichtung eines Risikomanagementsystems, das ein Risikoüberwachungssystem und ein Risikosteuerungssystem umfasst. Diese Vorschriften gehen über § 91 Abs. 2 AktG hinaus, nach dem Vorstände einer Aktiengesellschaft zur Einrichtung eines Überwachungssystems verpflichtet sind, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Während bei Nichtbanken dieses Frühwarnsystem nur bei amtlich notierten Aktiengesellschaften vom Abschlussprüfer zu prüfen ist (§ 317 Abs. 4 HGB),725 ist bei allen Banken das Risikomanagementsystem nach § 29 Abs. 1 KWG Gegenstand der Abschlussprüfung.726
Caroline Sittmann-Haury

Bilanzierung von Forderungen im full fair value model

Frontmatter
7. Internationale Entwicklung — full fair value model
Zusammenfassung
Bereits 1988 hat das IASC zusammen mit dem Canadian Institute of Chartered Accountants (CICA) eine Projektgruppe zur Entwicklung eines Rechnungslegungsstandards über Ansatz, Bewertung und Offenlegung von Finanzinstrumenten gegründet. Diese legte im September 1991 den Exposure Draft E40 Financial Instruments vor, der den Ansatz von Finanzinstru- menten entsprechend dem risks and rewards approach und eine zweckgerichtete Bewertung vorsah.857 Danach sollten Finanzinstrumente, die zu Finanzierungs- oder Investitionszwecken und damit langfristig bzw. bis zu ihrer Fälligkeit gehalten werden, zu Anschaffungskosten, unter Berücksichtigung möglicher Wertminderungen, bewertet werden. Für Finanzinstrumente, die mit der operativen Geschäftstätigkeit verbunden sind, war dagegen eine fair value- Bewertung vorgesehen. Die daraus resultierenden Bewertungsänderungen sollten erfolgswirksam erfasst werden. Sicherungsinstrumente sollten dem gesicherten Grundgeschäft entsprechend bewertet werden. Alternativ zu dieser zweckabhängigen Bewertung wurde eine erfolgswirksame fair value-Bewertung aller Finanzinstrumente für zulässig erklärt. Diese Ansatz- und Bewertungsvorschriften wurden um zahlreiche Offenlegungsvorschriften ergänzt, um den Jahresabschlusslesern eine Einschätzung der Höhe, des zeitlichen Anfalls und der Wahrscheinlichkeit von zukünftigen Zahlungsströmen zu ermöglichen.
Caroline Sittmann-Haury
8. Kritische Würdigung der Bilanzierung von Forderung zum fair value
Zusammenfassung
Den Ausgangspunkt für die Würdigung der Bilanzierung von Forderungen zum fair value bildet die primäre Zielsetzung der Rechnungslegung — die Weitergabe von Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und deren Veränderung, um damit sowohl den Eigentümern als Residualanspruchsbereehtigten die Möglichkeit der Risikoeinschätzung einzuräumen als auch die Interessen der Fremdkapitalgeber zu wahren. Da die IAS zum einen internationale, d.h. globale Rechnungslegungsstandards darstellen, zum anderen die Initiative zur Entwicklung des Standardentwurfs zur umfassenden fair value-Bilanzierung maßgebend vom IASC/IASB ausging, orientieren sich die nachfolgenden Ausfuhrungen an den Anforderungen des IASB-Framework zur Erfüllung der Informationsfunktion. Dabei wird unterstellt, dass bei Erfüllung dieser Anforderungen auch die Anforderungen des Conceptual Framework der US GAAP966 sowie die Generalnorm des HGB967 erfüllt werden. Die Informationen müssen nach dem IASB-Framework die qualitativen Merkmale der Verständlichkeit, Entscheidungsrelevanz, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit erfüllen, wobei die Kriterien der Zeitnähe und des Kosten-Nutzen-Verhältnisses zu beachten sind. Anhand dieser Anforderungen ist die fair value-Bilanzierung von Forderungen zunächst losgelöst von der Einbindung in ein Bilanzierungskonzept zu würdigen.
Caroline Sittmann-Haury

Thesenförmige Zusammenfassung

Teil D. Thesenförmige Zusammenfassung
Caroline Sittmann-Haury
Backmatter
Metadaten
Titel
Forderungsbilanzierung von Kreditinstituten
verfasst von
Caroline Sittmann-Haury
Copyright-Jahr
2003
Verlag
Deutscher Universitätsverlag
Electronic ISBN
978-3-322-81478-4
Print ISBN
978-3-8244-7787-6
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-81478-4