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Erschienen in: Bankmagazin 4/2023

01.04.2023 | Recht + Steuern

Recht + Steuern

verfasst von: Christof Blauß, Hans-Ulrich Dietz

Erschienen in: Bankmagazin | Ausgabe 4/2023

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Auszug

Infolge des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) ließ sich eine im US-Bundesstaat Delaware ansässige C.LLC gegen Zahlung von 20 Euro jeweils die Ansprüche von Verbrauchern gegen die Bank auf Auskunftserteilung und Rückerstattung von Kontoführungsgebühren abtreten und machte diese Ansprüche über ihre luxemburgische Gesellschaft (C S.á.r.l.) gegenüber den Banken geltend. Mit Urteil vom 27. Oktober 2022 (Az. 32 C 2310/22) entschied das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main, dass die Abtretung zwischen der C.LLC und dem jeweiligen Verbraucher gemäß § 399 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nichtig ist, so dass weder Auskunfts- noch Zahlungsansprüche gegenüber der betroffenen Bank geltend gemacht werden konnten. Die Ansprüche nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG) zur Erteilung von Entgeltinformationen dienen der Transparenz und Vergleichbarkeit von Gebühren und damit dem Verbraucherschutz. Eine Abtretung dieser Ansprüche führe zu einer Inhaltsänderung des Zahlungsdienstevertrags zwischen Institut und Kunde, weshalb die Abtretung nach § 399 Alt. 1 BGB nicht möglich sei. Auch der Auskunftsanspruch nach § 675d BGB in Verbindung mit Art. 248 §§ 4 und 5 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) diene diesem Verbraucherschutz. Deshalb ist auch wegen der Gesamtnichtigkeit der Anspruch auf Rückerstattung von zu Unrecht bezahlten Kontoführungsgebühren nach §§ 399, 139 BGB nicht durchsetzbar. cb

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Metadaten
Titel
Recht + Steuern
verfasst von
Christof Blauß
Hans-Ulrich Dietz
Publikationsdatum
01.04.2023
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
Erschienen in
Bankmagazin / Ausgabe 4/2023
Print ISSN: 0944-3223
Elektronische ISSN: 2192-8770
DOI
https://doi.org/10.1007/s35127-023-1633-1

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