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2004 | Buch

Reform der Rechnungslegung und Corporate Governance in Deutschland und Europa

herausgegeben von: Carl-Christian Freidank, Dipl.-Kfm. Thies Lentfer

Verlag: Deutscher Universitätsverlag

Buchreihe : Schriften zu Wirtschaftsprüfung, Steuerlehre und Controlling

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Änderungsmöglichkeiten der deutschen Rechnungslegung durch die geplante Bilanzrechtsmodernisierung
Zusammenfassung
Die IFRS-Verordnung 1 verpflichtet Unternehmen, die als Wertpapieremittenten an einem organisierten Kapitalmarkt auftreten, ab 2005 in ihren Konzemabschlüssen die International Accounting Standards (IAS) bzw. International Financial Reporting Standards (IFRS) anzuwenden.2 Für die Konzemabschlüsse von Mutterantemehmen, die den organisierten Kapitalmarkt nicht in Anspruch nehmen, und für Einzelabschlüsse wie etwa den Jahresabschluss im Sinne des HGB sieht die IFRS-Verordnung ein Mitgliedstaatenwahlrecht zur Anwendung der internationalen Rechnungslegungsstandards vor. Die Mitgliedstaaten haben hier die Möglichkeit, die Anwendung der IFRS vorzuschreiben oder den Unternehmen ein entsprechendes Wahlrecht einzuräumen.
Norbert Breker
Neuorientierung der Bilanzpolitik für den Einzelabschluss?
Zusammenfassung
Unter Bilanzpolitik versteht man die bewusste und im Hinblick auf die Unternehmensziele zweckorientierte Einflussnahme auf Form und Inhalt des Jahresabschlusses unter Ausnutzung der rechtlich zulässigen Möglichkeiten.1 Voraussetzung für das Betreiben von Bilanzpolitik ist mithin, dass das der Bilanzierung zugrunde liegende Normensystem dem Bilanzierenden überhaupt diskretionäre Handlungsspielräume einräumt,2 die dann im Sinne einer Erreichung der Unternehmensziele3 genutzt werden können.
Kai-Uwe Marten, M. Felix Weiser
Übernahme der Regelungen der EU-Verordnung sowie der Modernisierungs- und Fair-Value-Richtlinie in deutsches Recht
Zusammenfassung
Das Bundesministerium der Justiz hat am 15.12.2003 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (Bilanzrechtsreformgesetz — BilReG)1 vorgelegt und diesen am 23.1.2004 in öffentlicher Anhörung diskutieren lassen. Der Referentenentwurf wurde in lediglich leicht modifizierter Fassung am 21.4.2004 auf Vorschlag der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vom Bundeskabinett beschlossen.2 Mit dem zum 1.1.2005 geplanten Inkrafttreten des umfangreichen Artikelgesetzes sollen unter anderem
  • die sog. IAS-Verordnung — (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.7.2002 betreffend internationale Rechnungslegungsstandards,3
  • die sog. Modernisierungsrichtlinie — 2003/51/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.6.2003 zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG, 83/349/EWG, 86/635/EWG und 91/674/EWG über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, von Banken und anderen Finanzinstituten sowie von Versicherungsuntemehmen4 und
  • die sog. Fair-Value-Richtlinie 2001/165/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.9.20015
(zumindest teilweise) in das deutsche Recht umgesetzt werden.
Karl Ernst Knorr
Auswirkungen des Bilanzrechtsreformgesetzes und der geplanten Bilanzrechtsmodernisierung auf die handelsrechtliche Abschlussprüfung
Zusammenfassung
Auch nach Umsetzung der 4. und 7. EU-Richtlinie ist bisher keine vollständige Harmonisierung der Rechnungslegung innerhalb der Mitgliedsländer der Europäischen Union gelungen. Allein in Deutschland haben kapitalmarktorientierte Unternehmen die Möglichkeit, ihren Konzemabschluss wahlweise nach den Vorschriften des HGB, der United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) oder der International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Dies erschwert die Vergleichbarkeit von Untemehmensabschlüssen und den Zugang der betroffenen Unternehmen zu den internationalen Kapitalmärkten. Die aktuelle Rechnungslegungsstrategie der EU strebt daher eine Anpassung des europäischen Bilanzrechts an die IFRS an.1 So sind die Konzemabschlüsse kapitalmarktorientierter Muttergesellschaften künftig zwingend auf der Grundlage der IFRS zu erstellen. Die weiterhin bestehenden europäischen Bilanzierungsrichtlinien sollen zudem schrittweise an internationale Rechnungslegungsstandards angepasst werden.
Michael Krall
Auswirkungen des Bilanzkontrollgesetzes auf das System der Unternehmensüberwachung
Zusammenfassung
Bilanzskandale im In- und Ausland (z.B. Enron, Worldcom, Ahold, Flow Tex, Holzmann, Telekom, Parmalat, Landesbank Berlin, Mannheimer Versicherung, Bremer Vulkan, Shell, Good Year etc. haben aufgrund ihrer Vielzahl und ihres Umfanges, begleitet durch eine ausführliche Medien-Berichterstattung, zu einer weltweiten Erschütterung des Vertrauens der Anleger in die Richtigkeit und Glaubwürdigkeit wichtiger Kapitalmarktinformationen einzelner Unternehmen insbesondere in ihre Einzel- und Konzemabschlüsse einschließlich der Lageberichte geführt. Darüber hinausgehend wurde auch das Vertrauen in die Integrität und Stabilität des gesamten Marktes — also auch des Finanzmarktes — erschüttert.
Robert Winnefeld
Enforcementsystem und Abschlussprüfung — ein Spannungsverhältnis?
Zusammenfassung
Als der Börsenboom Ende der zwanziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts mit dem legendären Schwarzen Freitag zu Ende ging und in der darauf folgenden Weltwirtschaftskrise große Industrieunternehmen und Banken zusammenbrachen, musste die wirtschaftlich interessierte Öffentlichkeit die bittere Erfahrung machen, dass man sich auf deren Jahresabschlüsse nicht stets hätte verlassen dürfen. Das geschwundene Vertrauen in die Integrität der Rechnungsleger rief die Regierungen auf den Plan und gab den Anstoß zur Einführung einer Pflichtprüfung der Jahresabschlüsse durch unabhängige, untemehmensexteme Abschlussprüfer, etwa in Deutschland für Aktiengesellschaften durch eine Notverordnung des Reichspräsidenten von 1931 und in den USA für börsennotierte Gesellschaften durch den Securities Act von 1934. In diesen Geburtsjahren des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer legte man das Enforcement der Rechnungslegungsvorschriften (ohne dass dieser Begriff, zumal hierzulande, bereits gebräuchlich gewesen wäre) in die Hände zwar öffentlich bestellter, aber auf privatwirtschaftlicher Grundlage tätiger Sachverständiger.
Martin Künnemann
Stärkung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers durch das Bilanzrechtsreformgesetz
Zusammenfassung
Zu den Reformvorhaben, die sich die Bundesregierung im Rahmen ihres 10-Punkte-Programms vom 25. Februar 2003 verordnet hatte, gehören auch Regelungen zur Stärkung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers.1 Die Kernpunkte dieser Reform waren bereits in Nr. 5 dieses Programms enthalten. Hierzu gehört insb. das Verbot der Erbringung bestimmter Beratungsdienstleistungen durch den Abschlussprüfer, die mit seiner Unabhängigkeit als unvereinbar angesehen werden. Auch das Stichwort der Rechts- und Steuerberatung, um die eine intensive Diskussion entstanden ist, war in diesem Katalog bereits enthalten. Ergänzend hatte sich die Regierung die vollständige Transparenz aller vom Abschlussprüfer erbrachten Leistungen durch Mitteilung an den Aufsichtsrat und Angabe im Abschluss, verbunden mit der Genehmigungspflicht des Aufsichtsrats für prüfungsfremde Leistungen, auf die Fahnen geschrieben.
Hans Friedrich Gelhausen
Stand und Perspektive der Reformbestrebungen zur Verbesserung der Corporate Governance — eine Betrachtung aus dem Blickwinkel des Aufsichtsrats
Zusammenfassung
Corporate Govemance ist nach der knappen Definition von Cadbury und dieser folgend der EU-Kommission: „the system by which companies are directed and controlled.“
Ulrich Seibert
Wiedergewinnung von Vertrauen in die Arbeit des Aufsichtsrats — die Herausforderung für Aufsichtsräte und Regulatoren
Zusammenfassung
„Vertrauen ist der Anfang von Allem“ — diese in der Werbung so gerne verwandte, aber meist unerfüllte Weisheit ist für die Öffentlichkeit die entscheidende Komponente der eher geheimnisvoll empfundenen Arbeit des Aufsichtsrats. Allzu oft entschuldigen aber Aufsichtsräte mit dem Hinweis auf die gesetzlich gebotene Vertraulichkeit einen Mangel an vertrauensbildender Aufsicht. Es gilt hier also zu erkunden, wie statt durch den Hinweis auf Vertraulichkeit, durch effiziente und verantwortliche Arbeit das häufig enttäuschte Vertrauen aller Stakeholder (Aktionäre, Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Gesellschaft) in das Institut „Aufsichtsrat“ verbessert werden kann.
Christian Strenger, Roland Rott
Haftung und Haftungsrisiko des Aufsichtsrats
Zusammenfassung
Der Aufsichtsrat ist das oberste Überwachungsorgan der großen deutschen Kapitalgesellschaften. Er ist zur Überwachung der Geschäftsführung in rechtlicher, formaler und materieller Hinsicht berechtigt und verpflichtet. Für Verletzungen seiner Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit haftet der Aufsichtsrat als Organ ebenso wie alle seine Mitglieder. Vor dem Hintergrund anhaltender Aufsichtsratskritik sowie durchgefuhrter wie geplanter Reformen des Haftungsrechts im Zusammenhang mit der globalen Corporate Govemance-Diskussion werden die rechtlichen Grundlagen der aktienrechtlichen Verantwortlichkeit dieses Überwachungsorgans dargestellt und das Haftungsrisiko der Aufsichtsratsmitglieder anhand der aktuellen Rechtsprechung untersucht.
Manuel René Theisen
Aufsichtsrat und Abschlussprüfer
Zusammenfassung
Die wichtigste Aufgabe des Aufsichtsrates ist die Überwachung der Geschäftsführung im Hinblick auf eine ordnungsmäßige, sorgfältige und wirtschaftlich erfolgreiche Unternehmensleitung.1 Dazu gehört neben der laufenden Verfolgung der aktuellen Lage und Entwicklung des Unternehmens und der Prüfung des Jahresabschlusses vor allem eine zukunftsorientierte, präventive Kontrolle und Beratung der Geschäftsführung. Maßstäbe für die Überwachung durch den Aufsichtsrat sind die Wahrung des Interesses des Unternehmens, d.h. seine dauerhafte Existenzsicherung und Wertsteigerung, sowie die Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Untemehmensführung.
Eberhard Scheffler
Beurteilung von Aufsichtsräten
Zusammenfassung
Die Beurteilung von Aufsichtsräten und Boards ist ein weitgehend neues Phänomen. Im Zuge der weltweiten Corporate Govemance Debatte finden erst seit wenigen Jahren auch derartige Beurteilungen statt. Wie ist zu erklären, dass nun die Effizienz von Gremien überprüft werden soll, für die das früher undenkbar war?
Florian Schilling
Value Reporting als neues Rechnungslegungsinstrument — dargestellt am Beispiel der DaimlerChrysler AG
Zusammenfassung
Seit den 1990er Jahren ist die wertorientierte Unternehmensführung in der betriebswirtschaftlichen Literatur und Untemehmenspraxis ein viel behandeltes Thema. In zahlreichen Unternehmen ist das Value Based Management inzwischen bereits erfolgreich umgesetzt und in den Planungs-, Berichts- und Entscheidungsprozessen integriert worden.1 Dem Postulat der Shareholder Value-Maximierung folgen nun zusehends Forderungen nach einer intensiveren, externen Kapitalmarktkommunikation der Werttreiber. Ursächlich ist vor allem die zunehmende Intemationalisierung der Finanz- und Kapitalmärkte, mit der der Wettbewerb um die Ressource Kapital sprunghaft zunahm.
Robert Köthner
Prüfung des Value Reporting durch den Abschlussprüfer
Zusammenfassung
Eine wachsende Zahl deutscher Unternehmen nimmt für ihre Finanzierung internationale Kapitalmärkte in Anspruch. Die Aktionärsinteressen der internationalen, insbesondere der institutionellen Anleger nehmen vermehrt Einfluss auf die Untemehmensführung dieser Unternehmen. Als Konsequenz richten viele kapitalmarktorientierte Unternehmen ihre Untemehmenssteuerung an der Zielsetzung einer wertorientierten Untemehmensführung aus.1 Ziel der wertorientierten Untemehmensführung ist es, einen Wert für die Untemehmenseigner zu schaffen.2 Aus theoretischer Sicht gilt es den Kapitalwert des Unternehmens zu maximieren.3 In der Wissenschaft und Praxis sind zahlreiche Konzepte zur Messung der Wertsteigerung entwickelt worden, wie eine Erhöhung des Discounted Cash Flow (DCF), das Konzept des Economic Value Added (EVA) oder des Cash Flow Return on Investment (CFROI).4 Eine intern geschaffene Wertsteigerung kann sich grundsätzlich nur dann in Kurssteigerungen äußern, wenn die aktuellen und potentiellen Anleger über den Einsatz der Instrumente und das Ergebnis einer wertorientierten Untemehmensführung unterrichtet werden. Der Kapitalmarkt kann mit solchen untemehmenswerterheblichen Informationen durch das Value Reporting versorgt werden.5
Sven Hayn, Sonja Matena
Backmatter
Metadaten
Titel
Reform der Rechnungslegung und Corporate Governance in Deutschland und Europa
herausgegeben von
Carl-Christian Freidank
Dipl.-Kfm. Thies Lentfer
Copyright-Jahr
2004
Verlag
Deutscher Universitätsverlag
Electronic ISBN
978-3-322-81841-6
Print ISBN
978-3-8244-8204-7
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-81841-6